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Unsere Angelbedingungen

Nachfolgende Bedingungen werden beim Kauf einer Angelkarte anerkannt.

  1. Jeder Angler muss im Besitz eines Fischereischeines sein.
  2. Es darf nur an dem ausgewiesenen Teich geangelt werden.
    Die Angelkarte ist nicht übertragbar.
  3. Je Angler dürfen zwei Handangeln mit je einem Haken benutzt werden. Kinder dürfen eine Handangel mit einem Haken benutzen.
  4. Anfüttern ist verboten.
  5. Die Mitnahme von lebenden Köderfischen zu den Teichen und deren Benutzung als Köder ist untersagt.
  6.  Der mit der Angel gefangene Fisch, darf nur mit dem Unterfang- Kescher aus dem Wasser genommen werden.
  7. Gefangene Fische sind ausnahmslos sofort zu töten. Eine Hälterung im Setzkescher o.ä. ist verboten. Das Ausnehmen der Fische am Teich ist verboten.
    Es steht ein Schlachtplatz zur Verfügung, wo getötete Fische ausgenommen
    werden können. Darüber hinaus kann jeder Angler seine Fische in einer Kühlzelle
    bis zur Rückfahrt lagern lassen. Kosten hierfür entstehen nicht.
  8. Beim Verlassen des Angelplatzes sind sämtliche Angeln aus dem Wasser
    zu nehmen. Der Angelplatz darf nie unbeaufsichtigt sein.
  9. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die der Besucher sich selbst, den Anlagen oder anderen Personen zufügt, ist er selbst verantwortlich. Eltern haften für ihre Kinder.
  10. Der Inhaber der Angelkarte verpflichtet sich, dem Aussteller oder seinen Beauftragten bei Kontrolle seine Identität und die gefangenen Fische auf Verlangen nachzuweisen.
  11. Betrunkenen Personen, sowie Anglern, die sich auch nach Abmahnung nicht waidgerecht verhalten, kann das Angeln, ohne Erstattung des bereits gezahlten Entgeldes untersagt werden.

Wir bitten den Anweisungen unbedingt Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen erfolgt entschädigungsloser Ausschluss aus dem Angelpark.

(Änderungen sind vorbehalten)

Wir wünschen viel Petri Heil!



 Update: 29. Feb 2016 0